Entscheidung über Veröffentlichung von
Gentechnik-Studien im Einzelfall
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort -
21.02.2006
Berlin: (hib/IMO) Die Bundesregierung will
im Einzelfall entscheiden, ob Studien zu gentechnisch
veränderten Pflanzen öffentlich zugänglich sein
sollen. Wie es in einer Antwort (
16/655) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/502) heißt, würden dabei die
Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes beachtet. Darin seien unter
anderem der Schutz von personenbezogenen Daten, von Rechten am
geistigen Eigentum sowie von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen geregelt. Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen hatte nach der Haltung der Bundesregierung zur
Veröffentlichung von Akten gefragt, die von Unternehmen im
Rahmen von Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter
Pflanzen eingereicht wurden. Diese seien für die
Risikobewertung der Produkte wesentlich, hieß es in der
Anfrage. Hintergrund sind Anträge von der Umweltorganisation
Greenpeace und Mitgliedern des Europäischen Parlaments auf
Akteneinsicht in Studien zu EU-Anträgen auf Zulassung
bestimmter gentechnisch veränderter Produkte.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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