Berlin: (hib/MPI) Die seit dem Hochwasser
von 2002 bestehenden Einschränkungen für die
Binnenschifffahrt auf der Elbe zwischen Geesthacht, Dresden und der
tschechischen Grenze sollen im Jahr 2010 beseitigt sein. In diesem
Flussabschnitt werde die Mindestfahrrinnentiefe durch "gezielte
Unterhaltungsmaßnahmen" wieder hergestellt, kündigte die
Bundesregierung in einer Antwort (
16/530) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/406) an. Im Jahr 2006 seien dazu
Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 5,2
Millionen Euro geplant. Weiter heißt es, die
Mindestfahrrinnentiefen zwischen Geesthacht und Dresden von
mindestens 1,60 Meter und zwischen Dresden und der tschechischen
Grenze von 1,50 stünden "derzeit nicht durchgehend zur
Verfügung".