Berlin: (hib/MPI) Die FDP setzt sich dafür ein, dass die bis 2009 vorgesehenen Mittel zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen in Krankenhäusern bereits ab 2006 abgerufen werden können. Voraussetzung solle bleiben, dass das Krankenhaus nachweist, dass ihm durch die Umsetzung Mehrkosten entstehen, heißt es in einem Antrag ( 16/670).
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass inzwischen ein Bereitschaftsdienst in Gänze als Arbeitszeit zu bewerten und auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche anzurechnen sei. Die Übergangsfrist, in der diese Regelung noch nicht voll greift, ende am 31. Dezember 2006. Gesetzlich sei festgelegt, den Krankenhäusern die Umstellung auf das neue Arbeitszeitrecht zu erleichtern, heißt es in dem Antrag weiter. Von 2003 bis 2009 könnten die Krankenhäuser jährlich rund 100 Millionen Euro zusätzlich abrufen. Den Krankenhäusern stünde damit für die Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen von 2009 an 700 Millionen Euro zur Verfügung. Da die Umsetzung der neuen Arbeitszeitmodelle keinen Aufschub dulde, müssten die finanziellen Mittel vorgezogen werden, fordert nun die FDP-Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf