Rundfunkgebührenbefreiung und Sozialtarif
bundeseinheitlich zu beantragen
Kultur und Medien/Antwort - 22.02.2006
Berlin: (hib/SUK) Anträge auf
Rundfunkgebührenbefreiung und den Sozialtarif der Deutschen
Telekom können bundeseinheitlich bei der
Gebühreneinzugszentrale beziehungsweise in jedem T-Punkt
gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung des Sozialtarifs
bei der Telekom besteht nicht, da es sich dabei um eine freiwillige
Leistung handelt. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
16/630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/468) hin. Auf die Frage der Linksfraktion,
ob Bezieher von Grundsicherungsleistungen auf die Möglichkeit
hingewiesen werden, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
werden zu können oder den Sozialtarif der Telekom zu bekommen,
kann die Bundesregierung keine "zentralen Aussagen" machen. Es gebe
für diese Themenfelder bei der Bundesagentur für Arbeit
keine zentralen Vorgaben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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