Werbung an staatlichen Hochschulen ist Sache der
Länder
Bildung und Forschung/Antwort - 22.02.2006
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat
keine Erkenntnisse über Höhe und Verwendung von
Werbeeinnahmen an staatlichen Bildungseinrichtungen, da die
staatlichen Schulen und Hochschulen nach dem Grundgesetz in der
Trägerschaft und Finanzhoheit der Länder liegen. Das geht
aus einer Antwort der Bundesregierung (
16/570) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/469) hervor. Es sei Sache der Länder,
durch angemessene Finanzierung und entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass die staatlichen
Bildungseinrichtungen ihre verfassungsrechtlich geschützten
Aufgaben wahrnehmen könnten. Entsprechend liege auch die
Ausgestaltung und Begrenzung von Werbung in diesen
Bildungseinrichtungen in ihrer Zuständigkeit.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf