Berlin: (hib/VOM) Das Thema "Girokonto
für jedermann" hat die Fraktion Die Linke zum Gegenstand einer
Kleinen Anfrage (
16/721) gemacht. Sie erinnert daran, dass sich
die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen
Bankenverbände 1995 selbst verpflichtet haben, für
jedermann auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zu
führen, um den Betroffenen die Teilnahme am bargeldlosen
Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Das Oberlandesgericht Bremen
habe jüngst entschieden, dass die Empfehlung des ZKA lediglich
eine Bitte an die Mitglieder der ihm angeschlossenen Verbände
darstelle. Die Regierung soll sagen, welche Gruppen von
Leistungsbeziehern (etwa Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente oder
Kindergeld) ohne Girokonto ihr bekannt sind und welche soziale
Struktur die Inhaber der bei den Banken geführten
Guthabenkonten aufweisen. Die Abgeordneten wollen ferner wissen,
wie viele Anträge auf Eröffnung eines Guthabenkontos
jährlich abgelehnt werden und welche Gründe die Banken
dafür angeben.