Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist
nach eigenen Worten kein einziger Fall bekannt, in dem das
Bundesverwaltungsgericht eine Planung wegen einer unzulässigen
Vorratsplanung für rechtswidrig erklärt hat. Dies
erklärt sie in ihrer Antwort (
16/723) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/498). Das Gericht habe in ständiger
Rechtsprechung entschieden, dass eine Planung der Strecke nur dann
unzulässig sei, wenn ihre Verwirklichung nicht beabsichtigt
oder sie objektiv nicht realisierbar ist. Bei den geplanten
Maßnahmen zum Bau von Bundesfernstraßen würden 58
Projekte in den "vordringlichen Bedarf" eingestellt. Wie aus der
Antwort an die Bündnisgrünen weiterhin hervorgeht, sind
für 76 Maßnahmen des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen bestandkräftig. Die Gesamtkosten
betrügen rund 2,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus
lägen für 15 Maßnahmen mit einem Volumen von rund
500 Millionen Euro Planfeststellungsbeschlüsse vor, die
beklagt werden. Baden-Württemberg habe 18 Projekte mit einem
Volumen von rund 587 Millionen Euro. Es folge Bayern, das über
Pläne für 17 Strecken mit Kosten von etwa 575 Millionen
Euro verfügt. An dritter Stelle stehe Niedersachsen, das 15
Projekte für den Bundesfernstraßenverkehr mit
voraussichtlichen Kosten von 497 Millionen Euro hat. Das Land weise
gleichzeitig auch die bei weiten meisten Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse auf - nämlich elf. Es folgten
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils zwei
Klagen.