Berlin: (hib/SUK) Die Linksfraktion
glaubt, dass im Bildungs- und Wissenschaftsbereich weder die
derzeitigen Regelungen noch die geplante Föderalismusreform
dem Anspruch gerecht werden, Qualität in allen
Bildungsbereichen zu sichern und den Verfassungsgrundsatz der
Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu garantieren. Die Fraktion
möchte deshalb in einer Kleinen Anfrage (
16/728) unter anderem wissen, ob es
Überlegungen gibt, die Länder aufzufordern, Schulformen
oder Investitionsziele stärker zu berücksichtigen, die
bislang bei der Förderung vernachlässigt wurden. In
weiteren Kleinen Anfrage (
16/727) will die Fraktion in Erfahrung bringen,
welche rechtliche Verbindlichkeit die verabredeten Ziele des
Bologna-Prozesses in der Bundesrepublik nach dem Wegfall des
Hochschulrahmengesetzes haben werden. Die Abgeordneten
fürchten, dass mit der angekündigten
Föderalismusreform die "Europatauglichkeit"
bildungspolitischer Abstimmungsprozesse in Deutschland "weiter
eingeschränkt" werden könnte. Sie fragt daher, welche
Auswirkungen die Föderalismusreform auf die "Vertretungsmacht"
der Bundesländer bzw. des Bundes in Bildungsfragen auf
EU-Ebene haben wird und welche Einflussmöglichkeiten auf die
Gestaltung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums dem
Bundestag derzeit zustehen.