Berlin: (hib/WOL) Die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden soll das bisherige System der sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie in Deutschland ergänzen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt ( 16/680). Für die Einführung stärkerer Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern spricht nach Auffassung der Bündnisgrünen eine Belebung der demokratischen Kultur in Deutschland. Die im Grundgesetz festgelegte parlamentarisch-repräsentative Demokratie habe sich in Deutschland bewährt, heißt es in dem Entwurf. Gewachsen sei auch der Wunsch der Bevölkerung nach stärkerer politischer Beteiligung. Inzwischen gebe es positive Erfahrungen auf Länderebene, nachdem dort die Beteiligungsrechte der Bevölkerung ausgebaut worden seien. Das Recht auf Bürgerbeteiligung soll sich nach den Vorstellungen der Abgeordneten ebenso wie die Initiativen und Entscheidungen des Parlaments an den Grundrechten, den unveränderlichen Grundentscheidungen der Verfassungen und den übrigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausrichten. So sollen die neuen Instrumente den parlamentarischen Kontrollen und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen.
Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen auch finanzwirksame Volksinitiativen zulässig sein. Ausgeschlossen werden sollen dagegen Volkinitiativen über das Haushaltsgesetz, über Abgabengesetze sowie über eine Wiedereinführung der Todesstrafe. Für die direkte Beteiligung des Volkes am politischen Geschehen ist im Gesetzentwurf ein abgestuftes Verfahren vorgesehen. Danach soll eine Volksinitiative eine Gesetzesvorlage in den Bundestag einbringen können, wenn sich 400.000 Wahlberechtigte dafür ausgesprochen haben. Ein Volksbegehren auf Durchführung eines Volksentscheides solle durch die Vertrauensleute der Volksinitiative eingeleitet werden können, wenn das beantragte Gesetz im Bundestag innerhalb von acht Monaten nicht zustande kommt. Für ein Volksbegehren solle die Zustimmung von fünf Prozent aller Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten erforderlich sein. Ist das Volksbegehren für ein Gesetzesvorhaben erfolgreich, müsse innerhalb eines halben Jahres ein Volksentscheid stattfinden, so die Fraktion. Ausnahme: Das angestrebte Ziel ist bereits zuvor durch eine Gesetzesregelung zustande gekommen. Dabei solle der Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf mit zur Abstimmung stellen können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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