Berlin: (hib/SUK) Etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung fühlt sich nach Einschätzung der FDP durch Schienenverkehrslärm belästigt. Daher gebe es an Schienenwegen einen hohen Bedarf an Lärmsanierung, obwohl das Immissionsschutzrecht nur beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Schienenstrecken entsprechende Regelungen vorsieht. Die Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (16/675) auf, ihre Fördermaßnahmen zur Lärmbekämpfung "an der Quelle zu verstärken". Hier sei die Lärmreduzierung in Kombination mit dem Bau von Schallschutzwänden und dem Einbau von Schallschutzfenstern die effektivste und kostengünstigste Methode. Außerdem solle die Umrüstung von Schienenfahrzeugen auch mit Mitteln des Schienenlärmsanierungsprogramms gefördert werden können. Die Förderung solle die Nachrüstung mit Verbundbremsen aus Kunststoff, mit Scheibenbremsen, Radschallabsorbern oder anderen technischen Mitteln einbeziehenh. Das Bundesimmissionsschutzgesetz besage, Schienenfahrzeuge so betrieben werden müssen, dass Emissionen auf ein "Mindestmaß" beschränkt bleiben. Diese Regelung müsse "konsequent" angewandt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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