Berlin: (hib/BOB) Eine zivilrechtliche Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl (Schweröl) soll künftig möglich sein. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/736) zur Ratifizierung eines 2001 geschlossenen internationalen Übereinkommens vorgelegt. Das Abkommen enthält auch eine Vorschrift, dass sich jeder Schiffseigentümer durch eine Haftpflichtversicherung vor Schäden absichern muss. Diese Regelung sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen möchte die Regierung unter anderem in das Ölschadensgesetz aufnehmen. Dazu hat sie einen weiteren Gesetzentwurf ( 16/737) vorgelegt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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