Berlin: (hib/MPI) Ein UN-Abkommen zur Vermeidung zwischenstaatlicher Konflikte um Süßwasser aus Flüssen soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/738) vorgelegt. Danach werden die Vertragsparteien in dem Übereinkommen zur "Vermeidung bedeutender Schäden für andere Flussanrainerstaaten" verpflichtet. Weiter heißt es, Deutschland befolge den Grundsatz gutnachbarschaftlichen Verhaltens bei der Nutzung grenzüberschreitender Binnengewässer seit langem. Dazu seien bereits entsprechende völkerrechtliche Verträge mit den Nachbarstaaten abgeschlossen worden.
Das Übereinkommen ist laut Entwurf von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Mai 1997 mit breiter Mehrheit angenommen worden. Der Verhandlungsprozess habe mehr als ein Vierteljahrhundert gedauert. Vorgesehen ist beispielsweise ein regelmäßiger Austausch der Anrainerstaaten über die Wassergüte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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