Berlin: (hib/BOB) Der Lage der Menschenrechte in Togo ist unbefriedigend. Dies ist einer Antwort der Bundesregierung ( 16/745) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/571) zu entnehmen. Zwar würden die Menschenrechte durch zahlreiche von Togo ratifizierte internationale Vereinbarungen geschützt und auch durch nationales Recht garantiert. Charakteristisch für das westafrikanische Land sei jedoch immer noch die Diskrepanz zwischen der formellen Garantie von Rechten und ihrer mangelnden Beachtung im Alltag. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Linksfraktion, dass - vor allem unmittelbar nach den Präsidentschaftswahlen, die im April 2005 stattfanden - die Sicherheitskräfte schwere Ausschreitungen gegen Teile der Zivilbevölkerung verübt und sich zahlreicher Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hätten. Seit Mitte vergangenen Jahres bemühe sich die Regierung Togos, auch auf Grund des Drucks der internationalen Gemeinschaft, die Situation zu bessern und einen nationalen Dialog mit der Opposition zu beginnen. Dennoch seien weiterhin tief greifende Reformanstrengungen erforderlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf