Berlin: (hib/WOL) Im Jahr 2005 sind insgesamt 64.120 neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach dem Zuwanderungsgesetz verpflichtet worden. Dies erklärt die Bundesregierung in zwei Antworten ( 16/639, 16/725) auf weitgehend identische Kleine Anfragen der Fraktionen Die Linke ( 16/491) und Bündnis90/Die Grünen ( 16/499). Laut Angaben wurde dabei in 44.643 Fällen eine Teilnahmeverpflichtung mit dem Ziel ausgesprochen, sich auf "einfache Art in Deutsch zu verständigen". In weiteren 19.477 Fällen sei die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sprachkurs verknüpft mit den Voraussetzungen der Betroffenen für Leistungsansprüche nach dem zweiten Sozialgesetzbuch. Die Gesamtzahl der den Teilnehmern angebotenen Sprachkurse ist laut Antwort nicht erfasst.
Die Zahl der 2005 begonnenen Integrationskurse wird von der Regierung mit 8.196 angegeben. Danach gab es bis zum 31. Januar 2006 insgesamt 7.643 Integrationskurse, während 1.299 bereits beendet wurden. Bei den Integrationskursen wird zudem zwischen Kursen für Neuzuwanderer und bereits in Deutschland länger lebenden Ausländern unterschieden. So erhielten insgesamt 60.934 Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Teilnahme dieser Gruppe an den Kursen wird für 2005 mit 24.614 Ausländern und weiteren 23.393 Aussiedlern gemäß Bundesvertriebenengesetz angegeben. Eine Differenzierung nach jeweiliger Gruppenzugehörigkeit bei Integrationskursen erfolge aber nicht. Zur Teilnahme der bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wird dargelegt, dass 126.959 Personen im Jahr 2005 einen Antrag für einen Integrationskurs gestellt hätten. Davon seien 121.476 Anträge gebilligt worden. Von den Teilnehmern dieser Gruppe befänden sich derzeit noch 50.539 Personen in einem Integrationskurs. Weitere 14.611 Teilnehmer hätten diesen inzwischen beendet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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