Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat bekräftigt, dass sie "ein tragfähiges Konzept zur weiteren Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur" erarbeiten will. Dies solle "möglichst zeitnah" gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen geschehen, antwortet die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/754). Die Länderkammer hatte auf ein solches Konzept gedrängt, "damit sich die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern zu Ungunsten der Opfer nicht weiter vergrößert". Hintergrund sind die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Leistungen unter anderen für ehemalige Stasi-Mitarbeiter.
Mit dem Gesetzentwurf, der von den Koalitionsfraktionen in identischer Fassung ( 16/444) in den Bundestag eingebracht worden ist, soll früheren Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR ein Ausgleich für Dienstbeschädigungen eingeräumt werden. Reagiert wird mit dem Entwurf auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2001 und vom 9. November 2004 sowie des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005. In diesen wurde festgelegt, dass früheren Stasi-Mitarbeitern Alterszulage, Beschädigtengrundrente und Schwerstbeschädigtenzulage in voller Höhe zu gewähren sind. Ebenfalls einbezogen werden die Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der DDR, also der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs.
Die zu erwartenden Nachzahlungen für die ehemaligen Angehörigen der Sonderversorgungssysteme der DDR beziffert die Regierung auf 735.000 Euro für den Bund, davon 335.000 Euro für ehemalige Angehörige von MfS und AfNS. Die jährlichen Mehraufwendungen für MfS-/AfNS-Angehörige werden rückwirkend zum 1. März 2002 auf 540.000 Euro beziffert. Auf die neuen Länder kommen danach Nachzahlungen für Angehörige der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs von 250.000 Euro zu.
Der Bundesrat macht sich in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf insbesondere für eine Opferpension stark. Bis heute erhielten Verfolgte des SED-Regimes keine ausreichende Anerkennung. Es müsse aber "Anliegen der Demokratie sein, den Einsatz und das Handeln dieser Menschen für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung unter den Bedingungen einer Diktatur angemessen und sichtbar zu würdigen", schreibt die Länderkammer.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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