Berlin: (hib/VOM) Die pauschale Anhebung der Entgelte für die Nutzung von Flächen des Bundes durch Wassersportvereine um 30 Prozent geht auf eine Forderung des Bundesrechnungshofes zurück. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/762) auf eine Kleine Anfrage ( 16/616) der Fraktion Die Linke. Der Bund sei verpflichtet, für die Nutzung bundeseigener Flächen ein marktübliches Entgelt zu verlangen. Die Verringerung der Nutzungsentgelte um ein Drittel für gemeinnützige Vereine habe gestrichen werden müssen, weil die Rechnungsprüfer dies beanstandet hätten. Sollte der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Vermerk beschließen, würde es bei der "moderaten Entgeltanhebung" von 30 Prozent bleiben, so die Regierung. Sonst würde sich eine "kumulierte Entgeltsteigerung" von 95 Prozent ergeben. Nach Schätzung der Regierung sind etwa 200 der bestehenden 2.065 Nutzungsverträge zwischen den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Wassersportvereinen, also etwa jeder fünfte, an die Entgeltregelung der Verwaltungsvorschrift angepasst worden. Die Verträge führen zu jährlichen Einnahmen von rund 1,37 Millionen Euro. Die für die Sportschifffahrt seit 1987 gültigen Entgeltsätze seien aufgrund der Feststellungen des Bundesrechnungshofes und nach Maßgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages überarbeitet worden. Der Anstieg entspreche der durchschnittlichen Zunahme der Lebenshaltungskosten und Einkommen seit 1987.
Die Fraktion hatte die Verwaltungsvorschrift "Wasser- und Schifffahrsverwaltung - 2064" zum Anlass genommen, sich nach deren Auswirkungen auf die gemeinnützigen Wassersportvereine zu erkundigen, weil damit die Vereine mit gewerblichen Nutzern wie Marinas, Bootshäusern oder Sportbootwerften gleichgesetzt würden und sie mittel- bis langfristig in "existenzielle Bedrängnis" gebracht werden könnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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