Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht in den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in der EU keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche Hotellerie und Gastronomie. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/775) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/617). Wie es darin heißt, wenden 21 EU-Staaten für Hotelumsätze und zwölf EU-Staaten für Gaststättenumsätze einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz an. So würden diese Umsätze etwa in Luxemburg mit drei, in den Niederlanden mit sechs, in Polen mit sieben und in Österreich mit zehn Prozent besteuert.
Nach Ansicht der Regierung spielen für Hotellerie und Gastronomie die Attraktivität des Standorts und der Umgebung sowie die Qualität des Angebots eine entscheidende Rolle. Typisches Beispiel sei Dänemark mit einem Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent. Die Regierung will im Übrigen den in Deutschland geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nicht auf den Hotel- und Gaststättensektor ausweiten. Sie fühlt sich nach eigener Darstellung durch einen Bericht der EU-Kommission zu dem Experiment "Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen" aus dem Jahr 2003 bestätigt. Daraus habe sich ergeben, dass sich der ermäßigte Satz weder positiv auf neue Arbeitsplätze noch auf die Eindämmung der Schwarzarbeit ausgewirkt habe. Die mit der Ermäßigung verbundene Preissenkung sei oft zu gering, um positive Beschäftigungsimpulse zu erzielen. Auch werde deutlich, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz eine Subvention sei. Die Ausweitung wäre weder steuer- noch haushaltspolitisch zu vertreten. Dies gelte umso mehr, als die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für diese Branche entsprechende Forderungen aus anderen Wirtschaftssektoren nach sich ziehen würde, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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