Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie sie zum Einsatz von Langzeitarbeitslosen in bestreikten Betrieben steht. In einer Kleinen Anfrage ( 16/783) beziehen sich die Abgeordneten auf Presseberichte, wonach so genannte Ein-Euro-Jobber während des aktuellen Streiks im öffentlichen Dienst in einigen Städten bei Müllabfuhr und Stadtreinigung eingesetzt worden seien. Beantwortet haben möchten die Linksparlamentarier die Frage, in wie vielen Städten und Gemeinden Bezieher von Arbeitslosengeld II in bestreikten Betrieben eingesetzt worden seien. Zudem müsse geklärt werden, ob die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise die Arbeitsgemeinschaften juristisch berechtigt seien, "Streikbruch zu unterstützen". In diesem Zusammenhang sei auch darzulegen, mit welchen Sanktionen Langzeitarbeitslose rechnen müssten, die Tätigkeiten in bestreikten Betrieben ablehnten. Ferner will die Fraktion erfahren, was die Bundesregierung dagegen unternehmen will, dass "die Tarifautonomie und das Streikrecht durch den Einsatz von so genannten Ein-Euro-Jobbern ad absurdum geführt werden".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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