Berlin: (hib/HAH) Die Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleistende, zuletzt angehoben am 1. Juli 2003, ist angemessen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/770) auf eine Kleine Anfrage ( 16/625) der FDP-Fraktion. Ein Vergleich mit anderen Ländern sei nicht aussagekräftig und auch nicht erforderlich. Dies belege auch eine "sehr geringe Zahl von Beschwerden". Hintergrund der Anfrage der Liberalen war ein Urteil des Höchstgerichts in Österreich vom November 2005. Dies hatte einen Mindestsatz von 6 Euro in Österreich als zu gering eingestuft und einen Betrag von 11,26 Euro bis 13,60 Euro pro Tag festgelegt. Die FDP wollte nun von der Regierung wissen, ob sie die in Deutschland übliche 3,60 Euro Tagesverpflegung, beziehungsweise 7,20 Euro, die im Falle der kompletten Befreiung von den Gemeinschaftsmahlzeiten gezahlt werden, als angemessen ansieht.
Anders als in Österreich diene der Betrag zudem nicht dazu, sich in Restaurants oder ähnlichen Einrichtungen zu verpflegen, so die Regierung. Die Bemessung orientiere sich vielmehr an den Beschaffungskosten der Gemeinschaftsverpflegung. Im Übrigen sei die Geldleistung nur als Ausnahme anzusehen, da Dienstleistende grundsätzlich die Mahlzeiten in ihren Einrichtungen einzunehmen hätten. Anspruch auf Auszahlung des Verpflegungsgeldes erhalten danach nur diejenigen, die ihren Essgewohnheiten auch nicht durch Versetzung an andere Dienststellen nachkommen könnten. Das gelte zum Beispiel für Angehörige des muslimischen Glaubens während des Ramadan. Vegetarische Speisen oder koschere Kost könne hingegen sehr wohl bereitgestellt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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