Im Bundestag notiert: Regelung zum Kündigungsschutz
für Väter bei Inanspruchnahme von Elternzeit
Familie/Kleine Anfrage - 08.03.2006
Berlin: (hib/WOL) Für die Regelung
zum Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme
von Elternzeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer
Kleinen Anfrage (
16/789). Gefragt wird dazu nach der Zahl der
Väter, die zwischen 2000 und 2005 ihren Anspruch auf
Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeld in Anspruch genommen haben
und wie sich diese Zahl zuz Inanspruchnahme der Elternzeit durch
Mütter verhält. Von Interesse ist weiter, ob es zutrifft,
dass Väter bei der Beantragung von Elternzeit rechtlich zwar
mindestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit die
Inanspruchnahme gegenüber dem Arbeitgeber mitteilen
müssen, aber gleichzeitig nur maximal acht Wochen vor Antritt
der Elternzeit Kündigungsschutz genießen. Danach bleibe
ihnen konkret nur ein Tag, um durch Kündigungsschutz
abgesichert die Elternzeit zu beantragen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf