Fraktionsübergreifende Verärgerung über
Softwareprobleme bei der BA
Ausschuss für Arbeit und Soziales/Ausschuss
für Arbeit und Soziales - 08.03.2006
Berlin: (hib/MPI) Die andauernden
Computerprobleme bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sorgen
für Verärgerung bei allen Fraktionen. Im Ausschuss
für Arbeit und Soziales wurde daher die Ankündigung der
Bundesregierung am Mittwoch begrüßt, dass die BA die
"Weiterentwicklung oder Ablösung der Software" prüfe. Die
CDU/CSU unterstrich, im Zweifel müsse es "ein Ende mit
Schrecken statt eines Schreckens ohne Ende" geben. Es sei daher
notwendig zu untersuchen, ob und wie schnell die Software eines
anderen Anbieters eingesetzt werden könnte. Die FDP verwies
darauf, dass in den Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in
Eigenregie betreuten, gute Erfahrungen mit anderer Software gemacht
würden. Auch die Umsetzung der beschlossenen
Leistungskürzungen für Arbeitslose unter 25 Jahren sei
dort technisch kein Problem. Die Fraktion Die Linke zog in Zweifel,
dass diese Kürzungen aufgrund der Probleme überhaupt noch
zu nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt führten.
Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass sich die
Schadenshöhe wegen der Schwierigkeiten auf inzwischen 28
Millionen Euro summiere, die Regressmöglichkeiten aber nur bei
5 Millionen Euro lägen. Die Bundesregierung zeigte
Verständnis für die Verärgerung der Abgeordneten:
"Die Software ist und bleibt fehlerhaft und unflexibel." Sie
verwies darauf, dass für die Auswahl der Software allein die
BA verantwortlich sei. Eine dezentrale Lösung sei
"überhaupt nicht auszuschließen", jedoch wiesen auch die
Alternativen in den Kommunen "Schwachstellen" auf. So sei kein
zentraler Datenabgleich möglich, weshalb eine Person an einem
Tag bei verschiedenen Stellen Leistungen beantragen könne. Die
Regierung räumte ein, den Schaden, der über 5 Millionen
Euro hinausgehe, müsse "am Ende der Bund" tragen. Für die
Umsetzung der Kürzungen für Unter-25-Jährige
veranschlage die BA 20 bis 30 Millionen Euro, 400 bis 500
Beschäftigte müssten sich mit dieser Aufgabe
voraussichtlich befassen. Bei einem geplanten Einsparvolumen von
600 Millionen Euro rechne sich dies aber dennoch, betonte die
Bundesregierung. Der Ausschuss befasste sich zudem mit den
freiwilligen Telefonbefragungen von ALG-II-Beziehern. Mit diesen
solle festgestellt werden, ob die Daten der Betroffenen "richtig
erfasst" worden seien, teilte die Bundesregierung mit. Zudem gehe
es darum "die Betreuungsintensität zu erhöhen". Erste
Erfahrungen zeigten, dass diese Ziele erreicht würden. Nach
Kritik etwa von Datenschützern an der ersten Befragungsaktion
vom 20. Juli bis 23. September 2005 würden Arbeitslose bei der
am 12. Januar 2006 begonnenen neuen Runde vorab schriftlich
über den beabsichtigten Anruf informiert. Für die
Arbeitsgemeinschaften habe sich das Projekt als "große
Arbeitserleichterung" erwiesen. Die Linke kritisierte, dass aus den
schriftlichen Vorabbenachrichtigungen oft nicht hervorgehe, dass
die Erhebung auf Freiwilligkeit basiere. Sie appellierte an die
Regierung, davon Abstand zu nehmen, die Teilnahme als verpflichtend
festzulegen. Dieser Punkt beschäftigte auch die Grünen.
Sie wollten wissen, inwieweit die Befragten nicht jetzt schon mit
Konsequenzen rechnen müssten, wenn sie sich der Untersuchung
entzögen. Die FDP regte an, die von Rot-Grün abgeschaffte
Meldepflicht wieder einzuführen. Damit reagierte sie auf die
Aussagen der Bundesregierung, dass bei den Telefonbefragungen mehr
als 40 Prozent der ALG-II-Bezieher wegen fehlerhafter oder nicht
aktueller Rufnummern nicht erreicht werden konnten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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