Berlin: (hib/WOL) Mit gesetzlichen Regelungen will die Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo) die Eigenverantwortung von Sportverbänden, Sportlern sowie Trainern und Ausbildern im Kampf gegen Doping unterstützen. Die auf Initiative des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Manfred von Richthofen, gegründete Kommission erläuterte am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Sportausschuss ihre Vorschläge. Sie will erreichen, dass alle deutschen Sportverbände eine flächendeckende Zuständigkeit von Sportschiedsgerichten für Doping Streitigkeiten einführen können, ohne dass daneben der Gang zu öffentlichen Gerichten zulässig ist. Dies entspreche dem World Anti-Doping-Code (WADA-Code) und führe durch einheitliche Rechtsprechung zur Rechtssicherheit gegen unabsehbare Haftrisiken für die Verbände. Erforderlich seien aber Änderungen in der Zivilprozessordnung und im Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Arbeitsgerichtsgesetz.
Gleichzeitig sollen gesetzliche Mindeststandards zur Dopingbekämpfung durch Bindung der staatlichen Sportförderung gesichert werden. Auch soll das Amt des Anti-Doping-Beauftragten auf Vorstandsebene angesiedelt werden, um einen verantwortlichen Ansprechpartner auf oberster Ebene zu gewährleisten. Zur stärkeren Eigenverantwortung von Sportlern, Trainern und Ausbildern sollen Hersteller dopingrelevante Arzneimittel mit Warnhinweisen auf den Packungen versehen, und die Informationspflicht auch auf Ärzte und Apothekern ausweiten. Einig war sich die Kommission darüber, dass zusätzliche gesetzliche Vorschriften die Autonomie und primäre Verantwortlichkeit des Sports ergänzen und unterstützen, aber nicht ersetzen sollten. Die staatliche Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Dopingverstößen dürfe schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nur ein letztes Mittel der Dopingbekämpfung sein, um existente Regelungsdefizite zu beseitigen. Zudem müsse der freie Warenverkehr für Doping-Mittel durch eine Ergänzung des Arzneimittelgesetzes aufgehoben und der Postversand unterbunden werden.
Fitnessstudios und ähnliche Betriebe sollten einer Überwachung der Polizei und Ordnungsbehörden unterworfen werden, damit die Möglichkeit des Betretens von Räumlichkeiten zur Sicherstellung von Unterlagen oder Probenahme rechtlich möglich ist, hieß es weiter. Dabei wird vorgeschlagen, dass ein bandenmäßiges oder gewerbsmäßiges Verbreiten von Doping-Substanzen als schwerer Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sanktioniert werden könnte. Vollzugsdefiziten bei der Ermittlung von Doping-Straftaten soll nach Auffassung der Kommission durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften begegnet werden, da nur durch geschulte Staatsanwaltschaften eine Aufdeckung und Ahndung von Doping-Straftaten zu erreichen sei.
Während sich die CDU/CSU in der Ausschusssitzung zu einer verstärkten nationalen Gesetzgebung unter Hinweis auf die Durchsetzbarkeit angesichts unterschiedlicher internationaler Regelungen kritisch äußerte, begrüßte der Koalitionspartner SPD die Initiative und wäre bereit, noch über diese Forderungen hinauszugehen. Für die FDP entspricht dagegen die vorgeschlagene Lösung des Sportbundes sehr weitgehend der Zielsetzung einer Dopingbekämpfung bei Wahrung der Autonomie des Sportgeschehens.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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