Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll
das grundgesetzliche Gleichstellungsgebot auf dem Arbeitsmarkt
durchsetzen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (
16/833). Die Linken führen an, in den
vergangenen Jahren seien "etliche arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen ergriffen worden, die deutliche negative Effekte
für Frauen gezeigt" hätten. Frauen seien danach "in
besonderem Maße Verliererinnen der Arbeitsmarktreformen der
vergangenen Jahre". Die Probleme seien durch aktuelle Berichte der
EU-Kommission, der Bundesregierung und anderer Institutionen
bekannt. So würden Frauen auf dem Arbeitmarkt noch immer
strukturell benachteiligt, die Erwerbsbeteiligung von Frauen sei
nach wie vor geringer, als die von Männern, und Frauen seien
durchschnittlich länger arbeitslos. Die Erwerbsquote von
Frauen sei in den letzten Jahren nur dadurch angestiegen, dass nun
noch mehr Frauen Teilzeit arbeiten. Dies erfolge "oftmals in
prekären Beschäftigungsverhältnissen", die keine
eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. So sei in
Deutschland die Differenz zwischen Durchschnittsarbeitszeiten von
Frauen und Männern im Vergleich zu anderen EU-Ländern
besonders groß. Mehr als verdoppelt habe sich zwischen 1991
und 2004 die Zahl der Frauen, die unter 15 Stunden wöchentlich
beschäftigt sind. Seien im Jahr 2003 nur 21 Prozent aller
Frauen geringfügig beschäftigt gewesen, so sei diese Zahl
im Jahr 2004 auf 68 Prozent gestiegen. Diese Form der
Erwerbsbeteiligung von Frauen beeinträchtigte die
familiäre Verantwortung für Kinder, so die Fraktion. Das
sei besonders für Alleinerziehende dramatisch. Vor allem das
Armutsrisiko sei nach wie vor sehr hoch - mehr als 80 Prozent der
alleinerziehenden Frauen seien von Armut betroffen, heißt es
in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein
umfassendes Antidiskriminierungsgesetz einzuführen und damit
die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie umzusetzen. Durchsetzen solle
die Regierung auch den Grundsatz "Gleicher Lohn für
gleichwertige Arbeit". Die "Entgeltdifferenz zwischen Frauen und
Männern" sei dabei auch im Öffentlichen Dienst zu
überwinden. Für die Privatwirtschaft müsse ebenfalls
ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen
eingeführt werden. So sollen Unternehmen verpflichtet werden,
den Frauenanteil in verantwortlichen Positionen und
Führungsebenen systematisch zu erhöhen. Schließlich
solle die Regierung ein Steuerrecht ohne die
geschlechterspezifische Diskriminierung eines Ehegattensplittings
einführen. Mini- und Midijobs seien in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
umzuwandeln, um volle Ansprüche auf soziale Sicherung zu
gewährleisten. Abzuschaffen ist nach Auffassung der Fraktion
das diskriminierende Prinzip der Bedarfsgemeinschaft beim
Arbeitslosengeld II. Hier sollten Individualansprüche
eingeführt werden, um viele Frauen, die von der Aberkennung
eigener Ansprüche betroffen sind, aus der finanziellen
Abhängigkeit von ihren Partnern zu lösen.