Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
die Eingliederungshilfe für Behinderte reformieren. Wie aus
der Antwort der Regierung (
16/808) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/703) hervorgeht, soll dabei der Grundsatz
"ambulant vor stationär" gelten. Weitere Ziele seien eine
bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Bereiche sowie
eine Leistungserbringung "aus einer Hand". Eine zentrale Rolle soll
auch die Einführung von persönlichen Budgets spielen. Die
Reform werde gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den
Behindertenverbänden in Angriff genommen, kündigt die
Regierung an. Sie lehnt es in der Antwort aber ab, die
Eingliederungshilfe für Behinderte aus der Sozialhilfe
herauszulösen und in ein Bundesleistungsgesetz zu
überführen. Dies "wäre für den Bund mit
Milliardenlasten verbunden, ohne die Möglichkeit zu einer
aufwendungsneutralen Gegenfinanzierung", heißt es dazu. Die
FDP-Fraktion wollte in ihrer Anfrage unter anderem wissen, wie die
gestiegenen Kosten für Eingliederungshilfen gesenkt werden
können, ohne die Leistungen zu gefährden. Die
Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort den von den
Liberalen angesprochenen Kostenanstieg. So hätten sich die
Eingliederungshilfeausgaben 2004 auf rund 9,9 Milliarden Euro
belaufen, was einer Steigerung in Höhe von 3,6 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr bedeute. Von 1994 bis 2004 seien die Kosten
im Jahresdurchschnitt um 5,6 Prozent erhöht.
Zurückgeführt wird dies von der Regierung vor allem
darauf, dass inzwischen "weit mehr jüngere behinderte Menschen
als früher ihr Recht auf ein eigenständiges und
eigenverantwortliches Leben" wahrnähmen und das früher
Elternhaus verließen. So hätten nach vorläufigen
Daten im Jahr 2004 rund 629.000 Behinderte Eingliederungshilfen in
Anspruch genommen. Zehn Jahre zuvor seien es 360.000 gewesen.