Berlin: (hib/SUK) Bund und Länder
wollen die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
für die öffentliche Fürsorge im Rahmen der
Föderalismusreform nicht ausweiten. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/799) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/728) mit. Die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen gehöre jedoch zur konkurrierenden
Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Davon habe der Bund zuletzt mit
dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Gebrauch gemacht. Ergänzend
werde die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen
Erziehung in Abstimmung mit den Ländern durch die
Förderung der Bildungsforschung unterstützen. Gefragt
nach der Ausgabe der Mittel im Rahmen des Ganztagsschulprogramms
teilt die Bundesregierung mit, sie bewerte es als "sehr positiv",
dass über 90 Prozent der Mittel für das
Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" in den Aufbau
neuer Ganztagsschulen oder in zusätzliche Plätze an
bereits bestehenden Ganztagsschulen fließen. Es gebe aber
keine Überlegungen, die Länder dazu aufzufordern,
bestimmte Schulformen beim Ausbau von Ganztagsschulen stärker
zu berücksichtigen. Nach dem Inkrafttreten der
Föderalismusreform gebe es keine rechtlichen
Möglichkeiten mehr, etwaige Förderprogramme wie "Zukunft
Bildung und Forschung" zu wiederholen. Auch Regelungen über
Studiengebühren könne der Bund nicht erlassen. Sie nehme
aber das Ziel, die Weiterbildung zur "vierten Säule des
Bildungssystems" auszubauen, "zügig" in Angriff.