Berlin: (hib/SUK) Für den
gesetzlichen Beratungsauftrag der Akademie der Künste (AdK)
gibt es keinen festen Kriterienkatalog. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/795) auf eine Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/641) mit. Der Beratungsauftrag der Akademie
umfasse eine konkrete und eine "bewusst weit" verstandene
allgemeine Ebene. Die AdK solle zu wichtigen künstlerischen,
kulturellen und kulturpolitischen Themen Stellung beziehen und in
einzelnen Fällen konkrete Voten zu kulturpolitischen Fragen
abgeben, etwa bei der Besetzung der Jury des Hauptstadtkulturfonds.
Es sei gesetzlich festgeschrieben, dass die AdK sich selbst
verwalte, so die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Daher
halte die Bundesregierung an den Grundsätzen der
Selbstverwaltung und Autonomie fest, achte aber darauf, dass
Aufgaben der Akademie "mit Leben erfüllt" würden. Im
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste, das am 1.
Januar 2006 in Kraft getreten sei, sei die Einrichtung eines
Verwaltungsbeirates vorgesehen. Dieser werde sich "in Kürze"
konstituieren, die Bundesregierung sei darin mit der Mehrheit der
Stimmen vertreten.