Im Bundestag notiert: Altersgrenze für die steuerliche
Berücksichtigung eines Kindes
Finanzen/Antwort - 09.03.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
prüft derzeit, wie die Altersgrenze für die steuerliche
Berücksichtigung eines Kindes künftig ausgestaltet werden
soll. Diese Prüfung sei auch im Hinblick auf die Auswirkungen
einer herabgesetzten Altersgrenze noch nicht abgeschlossen, betont
sie in ihrer Antwort (
16/806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/642) zu den bildungspolitischen Folgen einer
Kindergeldbefristung auf 25 Jahre. Bisher wird Kindergeld bis zum
vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt.
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