Berlin: (hib/MIK) Der geplante Börsengang der Deutschen Bahn AG (DB AG) birgt nach Ansicht des Bundesrechnungshofes (BRH) "erhebliche Risiken" und könne zu Fehlentwicklungen führen. Dies geht aus einer Unterrichtung ( 16/840) durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes zur Finanzierung der Bundesschienenwege hervor. Der BRH bemängelt dabei unter anderem, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang Zuschüsse von jährlich 2,5 Milliarden Euro für den Erhalt des Bestandnetzes gewähren wolle - ohne dass eine Beteiligung oder Mitfinanzierung der DB AG vorgesehen sei. Weiter wolle die DB AG Höhe und Dauer der jährlichen Zuschüsse "unumkehrbar" festlegen lassen, um ihre Kapitalmarktfähigkeit zu sichern. "Damit würde die Entscheidungsfreiheit des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber weiter eingeschränkt", heißt es in dem Bericht.
Der BRH weist weiter darauf hin, dass nach eigener Einschätzung der DB AG auch bei einem Börsengang der Netzbereich "auf absehbare Zeit keine ausreichenden Erträge erwirtschaften" werde. Damit würde eine langfristige Verpflichtung des Bundes, die Schieneninfrastruktur zu finanzieren, Grundlage für einen rentablen Geschäftsbetrieb des Unternehmens sein, folgern die Rechnungsprüfer. Insgesamt empfiehlt der BRH, die Regierung solle das Parlament in einer "transparenten Gesamtschau" über alle finanziellen Vorteile informieren, die der DB AG und ihren Unternehmen seit der Bahnreform gewährt worden seien. Zudem sollten die zuständigen Bundesministerien keine zusätzlichen finanziellen Zugeständnisse in Milliardenhöhe machen, ohne das Parlament zuvor über die damit verbundenen Haushaltsrisiken vollständig zu informieren. Schließlich sollte geklärt werden, in wieweit der Netzbereich der Bahn AG auch bei einem Börsengang der DBAG dauerhaft defizitär bleiben werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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