Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung kündigt in ihrer Antwort ( 16/810) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/721) einen Bericht zum Thema "Girokonto für jedermann" an. Der Bundestag habe die Regierung im Jahr 2002 aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses des deutschen Bankgewerbes aus dem Jahre 1995 vorzulegen. Darin hatten sich die Banken selbst verpflichtet, jedem auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zu führen, um die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Rente oder Kindergeld komme es vor, dass die Empfänger über kein Girokonto zur Auszahlung der Geldleistungen verfügten oder aber eine andere Zahlungsart wünschten. In diesen Fällen würden die Beträge durch "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" oder durch "Zahlungsanweisung" ausgezahlt. Bei einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung erhalte der Empfänger einen Brief mit einem "scheckähnlichen" Vordruck, der bei den Postfilialen zur Barauszahlung vorgelegt oder bei einer Bank zur Gutschrift auf ein Konto eingereicht werden könne. Bei einer Zahlungsanweisung werde das Geld vom Briefträger ins Haus gebracht, teilt die Regierung mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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