Berlin: (hib/SUK) Im vergangenen Jahr wurden mehr als 17 Millionen Fahrzeuge durch das Mautkontrollsystem überprüft. Dabei handelte es sich zu zwei Dritteln um deutsche und zu einem Drittel um ausländische Fahrzeuge. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/803) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/708) mit. Knapp 300.000 Bußgeldverfahren seien wegen nicht erfolgter oder nicht korrekter Mautzahlung eingeleitet worden, jeweils etwa zur Hälfte gegen deutsche und ausländische Fahrer. Die Bundesregierung weist außerdem darauf hin, dass seit Februar 2006 bei Verstößen gegen die Mautpflicht, die als "geringfügige" Ordnungswidrigkeiten gelten, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Fahrers nicht berücksichtigt werden. Ersttäter müssten in der Regel ein Bußgeld von 100 Euro bei Fahrlässigkeit und von 200 Euro bei Vorsatz zahlen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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