Berlin: (hib/BOB) Bündnis 90/Die Grünen fordern, Betroffene vor einer Aufnahme in eine Liste terrorverdächtigen Personen und Vereinigungen so weit wie möglich anzuhören, damit sie sich gegen Verwechslungen oder unbegründete Vorwürfe zur Wehr setzen können. Dies ist unter anderem Inhalt eines Antrages ( 16/821), den Bündnis 90/Die Grünen jetzt vorgelegt haben. Die Aufnahme in die Liste terrorverdächtigter Personen führe dazu, dass die Betroffenen fast vollständig vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen werden und Reisebeschränkungen unterliegen. Der Terrorverdacht gründe sich häufig auf nicht überprüfbare Angaben eines Geheimdienstes. Es habe in der Vergangenheit Namensverwechselungen gegeben. "Terrorlisten" gebe es auch für Personen, die zwar politisch missliebig seien, denen aber keinerlei Unterstützung des Terrorismus nachgewiesen werden konnte. Die Betroffenen würden in den allerseltensten Fällen darüber informiert, dass Maßnahmen gegen sie verhängt worden sind. Deshalb sei die Bundesregierung weiter aufgefordert, sich für die Aufstellung bestimmter und überprüfbarer Kriterien für die Aufnahme in eine Liste terrorverdächtiger Personen einzusetzen. Außerdem sollte sie für Betroffene unrechtmäßig erlittener Schäden eine Entschädigung leisten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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