Berlin: (hib/SAS) Eine
Wiedereinführung der Käfighaltung für Legehennen
"durch die Hintertür" befürchten Bündnis 90/Die
Grünen mit einer Initiative einiger Bundesländer. So
planten die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einen Vorstoß, nach
dem Kleinvolieren-Käfige mit einer Höhe von etwa 50
Zentimetern und einer Fläche von 850 Quadratzentimetern pro
Huhn zugelassen werden sollen. In ihrem Antrag (
16/839) machen sich die Grünen dafür
stark, das Verbot der Käfigbatteriehaltung in der bestehenden
Form aufrecht zu erhalten. Die angestrebte Änderung bedeute,
dass in solchen Käfigen die Hennen wieder auf "engstem Raum
zusammengepfercht" würden und dem einzelnen Tier nur
geringfügig mehr Fläche als auf einem DIN A4-Blatt
bleibe. Dies widerspreche dem Gedanken der artgerechten
Tierhaltung. Zudem sprechen sie sich für eine Fortführung
der bestehenden Fördermöglichkeiten für den
Übergang von der Käfigbatteriehaltung zu artgerechten
Haltungsformen von Legehennen aus. Sie verweisen dabei auf die
rechtlichen Grundlagen, wie sie mit der Ersten Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 für
die Käfighaltung bei Legehennen geschaffen worden waren. Diese
entsprächen sowohl dem Grundsatzurteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der
Batteriekäfighaltung als auch dem Willen von 80 Prozent der
Verbraucher, die eine Käfighaltung ablehnten, so die
Grünen.