Fünf Jahre Karenzzeit für ehemalige
Regierungsmitglieder
Bundestagsnachrichten/Antrag - 14.03.2006
Berlin: (hib/MAR) Früheren
Mitgliedern der Bundesregierung soll es untersagt werden, in den
ersten fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden eine Tätigkeit
in der Privatwirtschaft aufzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrem
vorherigen Verantwortungsbereich steht. Nach einem Antrag der
Fraktion Die Linke (
16/846) soll die Bundesregierung eine
entsprechende gesetzliche Regelung schaffen. Andernfalls könne
der Verdacht entstehen, dass die zuvor ausgeübte
Tätigkeit als Regierungsmitglied im Interesse eines
Unternehmens oder allgemein einer zukünftigen
Beschäftigung bestanden hat, heißt es in der
Begründung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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