Doppelbesteuerung von Konzernen in den EU-Beitrittsstaaten
vermeiden
Finanzen/Gesetzentwurf - 14.03.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die zum 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten in die
Vermeidung der Doppelbesteuerung von Konzernen innerhalb der EU
einbeziehen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zum
Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der
zehn Länder zum Übereinkommen über die Beseitigung
der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen
verbundenen Unternehmen vom 23. Juli 1990 vorgelegt (
16/914). Das Abkommen von 1990 sieht ein
zweistufiges Verfahren vor, um eine Doppelbesteuerung von
Transaktionen zwischen verbundenen und in mehreren Mitgliedstaaten
der EU ansässigen Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
beseitigen. Es unterscheide sich von den
Verständigungsverfahren der bilateralen
Doppelbesteuerungsabkommen durch ein zusätzliches
Schlichtungsverfahren, bei dem eine Schiedsstelle über die
zwischenstaatliche Gewinnaufteilung entscheiden kann.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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