Berlin: (hib/MPI) Ein Langzeitarbeitsloser
kann bei seinem Job-Center keinen zinslosen Darlehenskredit
beanspruchen. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (
16/844) auf eine Kleine Anfrage (
16/743) der Fraktion Die Linke klar. Die
Fragesteller hatten sich nach dieser Möglichkeit vor dem
Hintergrund erkundigt, dass manche Arbeitslose einen Dispokredit
bei ihrer Bank aufnehmen müssten, wenn ihnen zu Unrecht das
Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht oder nur verspätet
ausgezahlt werde. Die Linke hatte ferner dargelegt, dass
Alg-II-Empfängern beim Einrichten eines Girokontos immer
öfter ein Dispokredit verwehrt werde. Sie wollten unter
anderem wissen, ob das Alg II als regelmäßiges Einkommen
gilt, das "das Recht auf Gewährung eines Dispokredits
einräumt". Das verneint die Regierung. Das Alg II sei eine
"bedürftigkeitsorientierte Fürsorgeleistung". Banken sei
es im Übrigen frei gestellt, wem sie unter welchen Bedingungen
einen Dispokredit einräumen.