Berlin: (hib/SAS) Für einen Ausgleich
der Einkommenseinbußen für die Zuckerwirtschaft und die
Rübenanbauer infolge der vom EU-Agrarministerrat vergangenen
Jahres beschlossenen Zuckermarktreform haben sich die
Ernährungspolitiker im Bundestag ausgesprochen. Mit breiter
Mehrheit haben am Mittwochvormittag die Abgeordneten des
Fachausschusses dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
der Bundesregierung (
16/858) zugestimmt. Dafür votierten die
Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke; Bündnis 90/Die
Grünen wiesen die Vorlage zurück. Eine inhaltsgleiche
Initiative der Koalitionsfraktionen (
16/644) wurde für erledigt erklärt.
Der Bundestag wird den Gesetzentwurf am morgigen Donnerstag
abschließend beraten. Nach dem Beschluss des Agrarrates der
Europäischen Gemeinschaft wird ab diesem Jahr der Mindestpreis
für Zuckerrüben in vier Schritten um 39 Prozent gesenkt.
Die Einbußen der Rübenanbauer sollen etwa zu 64 Prozent
durch Direktbeihilfen ausgeglichen werden. Dazu wird der
"Zuckerausgleich" in das System der Direktzahlungen für
landwirtschaftliche Betriebe einbezogen. Dies bedeutet, wer
Zuckerrüben anbaut, wird für einen Übergangszeitraum
bis 2009 einen betriebsindividuellen "Zuckerausgleich" erhalten; ab
2010 soll dieser abgeschmolzen und in das System allgemeiner
Flächenprämien einbezogen werden. Bündnis 90/Die
Grünen äußerten Zweifel, ob die Reform der
Zuckermarktordnung ihren Zielen gerecht werde. Sie begründeten
ihre Ablehnung damit, dass der Zugang zum europäischen
Zuckermarkt für Entwicklungsländer nicht in dem
erforderlichen Maße gegeben sei. Zudem begünstige die
angestrebte Kompensationsregelung einen Strukturwandel hin zu
Großbetrieben. Auch die PDS zeigte sich enttäuscht
über den auf EU-Ebene beschlossenen Strukturwandel, den sie
sich "nachhaltiger" gewünscht hätte. Aus ihrer Sicht
handelt es sich dennoch um "notwendige" Regelungen. Die FDP
begrüßte die Umsetzung europäischer Vorgaben in
nationales Recht. Nach Meinung von SPD und Union handelt es sich um
ein "sehr technisches" Gesetz, das aber mit "gravierenden
Auswirkungen" für die Betroffenen verbunden sei. Für das
Gesetz spreche, dass die Rübenanbauer nun Planungssicherheit
erhielten.