Berlin: (hib/SUK) Die FDP-Fraktion will wissen, ob es sich bei der 1986 bei einem Reaktorunfall in Tschernobyl zerstörten Anlage um einen Reaktortyp sowjetischer Bauart gehandelt habe, "der ausschließlich in den Staaten der früheren Sowjetunion eingesetzt wurde bzw. wird" und ob es stimmt, dass Kernreaktoren dieser Bauart weder in Deutschland noch in den Staaten der EU jemals betrieben worden sind. In ihrer Kleinen Anfrage ( 16/904) wollen die Liberalen auch in Erfahrung bringen, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass der Tschernobyl-Reaktor "in keiner Weise" mit westeuropäischen Technologie- und Sicherheitsstandards vergleichbar ist, und ob sie glaubt, dass die Sicherheitskultur in deutschen und europäischen Reaktoranlagen als "international vorbildlich" gilt.
Die Liberalen fragen zudem, wie hoch der Anteil Deutschlands am gesamten finanziellen Beitrag der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Bewältigung des Unfalls von Tschernobyl ist und wie nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand der Stabilisierungsmaßnahmen an der Reaktorruine ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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