Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass ihr Gesetzentwurf zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts ( 16/916, siehe hib-Nr. 77 vom 14. März) nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie wendet sich damit in ihrer Gegenäußerung ( 16/955) gegen die von der Länderkammer in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf geäußerten Auffassung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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