Berlin: (hib/MPI) Eine Anhebung der
Sozialhilfe im Osten auf Westniveau ist nicht Sache der
Bundesregierung. Dies stellt die Regierung in ihrer Antwort (
16/867) auf eine Kleine Anfrage (
16/742) der Fraktion Die Linke klar und
verweist auf die Zuständigkeit der Länder. Die
ostdeutschen Länder könnten nach geltendem Recht einen
höheren Regelsatz festsetzen, hieß es. Die Linke hatte
nach der Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland an
das Westniveau auch eine Anhebung der Sozialhilfe für geboten
gehalten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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