Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll
nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz zur
steuerlichen Förderung von mit Partikelfiltern
ausgerüsteten Dieselfahrzeugen vorlegen. Die rasche
Einführung des Dieselfilters bei Neufahrzeugen und
nachgerüsteten Altfahrzeugen sei das zentrale, weil schnell
wirksame Instrument, um die Partikelbelastungen des Verkehrs zu
senken. In ihrem Antrag (
16/946) werben die Grünen damit, dass die
Förderung partikelarmer Dieselfahrzeuge durch befristete
Steuerbefreiung im Rahmen der Kfz-Steuer als Anreizprogramm dienen
könnte. Von der Bundesregierung erwarten sie eine
Gesetzesvorlage, die bis "spätestens" zum 1. Juli 2006 in
Kraft treten und über drei Jahre gestreckte Nachlässe bei
der z-Steuer gewähren soll. Nach den Vorstellungen der
Fraktion sollten die Fördersummen so gestaffelt sein, dass sie
nach dem Wirkungsgrad der Filter unterscheiden. Diejenigen
Dieselfahrzeuge sollten steuerlich am meisten begünstigt
werden, deren Filter den höchsten Wirkungsgrad und deren
Abgase am wenigsten Partikel aufweisen. Im Weiteren müsse die
Regierung Dieselfahrzeuge fördern, die mit einem so genannten
Vollfilter nachgerüstet werden, der nahezu 99 Prozent der
Partikelemissionen herausfiltert und einen Grenzwert von fünf
Milligramm pro Kilometer einhält. Die Förderung über
die Kfz-Steuer solle sich dabei auf 600 Euro belaufen. Diese
Regelung solle auf Fahrzeuge zutreffen, die vor dem 1. Januar 2006
erstmals zugelassen worden sind. Einen Nachlass bei der Kfz-Steuer
in Höhe von 250 Euro solle die Regierung Dieselfahrzeugen
gewähren, die mit einem so genannten Teilfilter
nachgerüstet würden und die mit ihrem Abgasausstoß
die 29. Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung einhalten.