Berlin: (hib/BOB) Um Selbstständigen
in einem gewissen Umfang die von ihnen geschaffene Altervorsorge zu
erhalten, soll die Lebensversicherung vor einem "schrankenlosen
Pfändungszugriff" geschützt werden. Die Bundesregierung
hat dazu einen Gesetzentwurf (
16/886) vorgelegt. Sie führt aus, die
Lebensversicherung und die private Rentenversicherung seien die am
weitesten verbreitete Form der Alterssicherung
Selbstständiger. Andererseits sei das Vermögen, das
Selbstständige für ihre Altervorsorge vorgesehen
hätten, ohne ausreichenden Pfändungsschutz dem
Gläubigerzugriff ausgesetzt. Dies könne im Einzelfall
dazu führen, dass diese Personen im Alter auf staatliche
Transferleistungen angewiesen seien. Insofern müssten
Regelungen geschaffen werden, die die Altervorsorge der
Selbstständigen absichern, ohne die Zugriffsrechte der
Gläubiger zu stark zu beschneiden. Die Regierung weist auch
darauf hin, dass Pfändungsschutzvorschriften zu einem
Zeitpunkt geschaffen worden seien, zu dem die ungleiche Behandlung
von Arbeitnehmern und Selbstständigen aufgrund der gehobenen
sozialen Stellung der letzteren noch begründet gewesen sei.
Das Argumente besitzt laut Regierung "heute keine
Überzeugungskraft mehr". Der Bundesrat hat in seiner
Stellungnahme eine Reihe von Änderungswünschen
vorgebracht, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung
teilweise zugestimmt hat.