Publikationspflichtige Unternehmensdaten künftig über
das Internet abrufbar
Recht/Gesetzentwurf - 21.03.2006
Berlin: (hib/BOB) Ein von der
Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (
16/960) soll den Umgang mit
publikationspflichtigen Unternehmensdaten modernisieren. Nach den
Vorstellungen der Regierung erhält der Rechts- und
Wirtschaftsverkehr künftig den elektronischen Zugriff auf
offenzulegende Unternehmensdaten. Vom 1. Januar 2007 an sollen die
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zwingend
elektronisch geführt werden müssen. Dies forderten
Richtlinien der EU. Um diese Vorgaben aus Brüssel zu
erfüllen, müsse die in Deutschland bestehende
Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen
überwunden auf eine elektronische Registerführung
umgestellt werden. Diese Registerführung bleibe den
Amtsgerichten zugewiesen und werde durch die Umstellung in die
elektronische Form vereinfacht. Die Länder müssten
sicherstellen, dass sowohl die in den Registern enthaltenen Daten
als auch die Bekanntmachung der Registereintragungen über das
Internet zugänglich sind. Zudem sieht der Entwurf vor, dass
Unterlagen zum Handelsregister künftig "zwingend" in
elektronischer Form eingereicht werden müssen.
Herausgeber
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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