Berlin: (hib/MPI) So genannte
Ein-Euro-Jobber dürfen nach Auffassung der Bundesregierung
nicht in bestreikten Betrieben eingesetzt werden. In einer Antwort
(
16/936) auf eine Kleine Anfrage (
16/783) der Fraktion Die Linke schreibt die
Regierung, der aktuelle Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst
beziehe sich auf bestehende Arbeitsverhältnisse, in denen
"reguläre" Arbeiten verrichtet würden.
Langzeitarbeitslose dürften aber nur dann einen Ein-Euro-Job
ausüben, wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelt.
Weiter heißt es, der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien
"derzeit keine Fälle bekannt, in denen streikbedingt
ausgefallene Arbeiten durch Zusatzjobs ersetzt wurden". Dies gelte
nach Auskunft der örtlichen Träger auch für die in
der Anfrage ausdrücklich genannten Städte Hamburg,
Osnabrück und Karlsruhe. Die Fraktion Die Linke hatte auf
Presseberichte verwiesen, wonach so genannte Ein-Euro-Jobber
während des aktuellen Streiks im Öffentlichen Dienst in
einigen Städten bei Müllabfuhr und Stadtreinigung
eingesetzt worden seien. Die Regierung kündigt an, dass die BA
"die Rechtsauffassung, dass die Förderung von Zusatzjobs in
bestreikten Unternehmen auf bestreikten Arbeitsplätzen
unzulässig ist", vorsorglich den zuständigen Stellen
mitteilen wird. Konkreten Hinweisen auf Missbräuche werde
nachgegangen. Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten
zudem solche Arbeiten verweigern, die streikbedingt anfallen.
Zugleich weist die Regierung darauf hin, dass Ein-Euro-Jobber
während eines laufenden Streiks nicht ihre Arbeit aussetzen
dürften.