Berlin: (hib/VOM) Die Bestechung
ausländischer Amtsträger und Abgeordneter sowie
ausländischer Privatpersonen im Geschäftsverkehr ist eine
Straftat, die Ansprüche aus vom Bund übernommenen
Exportkreditgarantien ("Hermes-Bürgschaften")
ausschließt. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
16/935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke zum Umgang mit Korruption und Korruptionsvorwürfen
bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften (
16/764). Die Regierung habe die deutsche
Exportwirtschaft darüber umfassend informiert, heißt es.
Wer eine Hermes-Bürgschaft beantrage, müsse in jedem
Einzelfall bestätigen, dass das Exportgeschäft nicht
durch verbotene Handlungen, vor allem Bestechung, zustande gekommen
ist. Ohne eine solche Erklärung werde eine
Exportkreditgarantie nicht übernommen. Sollte sich die
Erklärung später als falsch erweisen, könne der
Exporteur nicht entschädigt werden, und das von ihm gezahlte
Entgelt für die Absicherung verfalle. Darüber hinaus
würden Antragsteller vor der Übernahme einer
Exportkreditgarantie aufgefordert, die im Unternehmen vorhandenen
Verfahren zur Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung
darzulegen, wenn es ausreichende Hinweise gebe, dass beim
Antragsteller "korruptionsrelevante Ereignisse" vorgekommen sein
könnten.