Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion bezieht
sich in einer Kleine Anfrage (
16/991) auf die Umsetzung der internationalen
Vereinbarung über die Eigenkapitalanforderungen an Banken
("Basel II") in EU- und deutsches Recht. Die Bundesregierung plane
in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Bankenrichtlinie
und der neuen EU-Kapitaladäquanzrichtlinie, von dem Wahlrecht
Gebrauch zu machen, künftig nicht nur wie bisher Gruppen von
Kreditinstituten unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht
zur Eigenmittelunterlegung freizustellen, sondern auch so genannte
Haftungsverbünde. Wie die Fraktion erläutert, haben die
Banken die Pflicht, Kredite mit Eigenkapital zu unterlegen, um
mögliche Ausfallrisiken vorsorglich abzusichern. Eine
durchgängige Freistellung von der Forderung nach einer solchen
Eigenmittelunterlegung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn
Ausfallrisiken zu vernachlässigen oder überhaupt nicht
vorhanden sind. Die Bundesregierung wird gefragt, wie hoch sie die
Zahl der Haftungsverbünde einschätzt, die die
vorgesehenen Privilegien nutzen werden. Die Regierung soll sagen,
was ihrer Ansicht nach dafür spricht, von
Haftungsverbünden keine konsolidierte Rechnungslegung zu
verlangen, die einen Überblick über die
Gesamtrisikosituation nach Konzernstandards liefert. Gefragt wird
ferner, wie gewährleitstet werden soll, dass eine
Überwachung der unterschiedlichen Geschäftsstrategien der
Sparkassen und Landesbanken trotz fehlender
Konzern-Rahmenbedingungen möglich ist. Von Interesse ist auch,
inwieweit die Mitglieder von Haftungsverbünden bei
"Schieflagen" oder Kreditausfällen zur Stützung
verpflichtet werden sollen. Schließlich wollen die
Abgeordneten wissen, ob die Regierung annimmt, dass die
Haftungsverbünde über geeignete Instrumente zur
Risikomessung verfügen, die einen "vollständigen und
adäquaten Einblick" in die Risikosituation des Verbundes
zulassen.