Berlin: (hib/WOL) Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten soll wieder auf ein "angemessenes Maß" reduziert werden. Dies fordert die FDP in einem Antrag ( 16/859). Die Fraktion führt dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unvereinbarkeit des Luftsicherheitsgesetzes mit dem Grundgesetz an. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten nach dem Luftsicherheitsgesetz sei von diesem Urteil allerdings nicht berührt. Sie sei weiterhin bestandskräftig, obwohl laut schleswig-holsteinischer Landesregierung damit kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Diese habe zur Folge, dass alle Privatpiloten mit einer Lizenz sowie alle Flugschüler und Lizenzbewerber dieser Überprüfung unterliegen. Ausgenommen seien nur Segelflieger, Luftsportgeräteführer und Freiballonführer. Nach Ansicht der Liberalen ist die Überprüfung von Piloten für bestimmte motorisierte Flugzeuge "unangemessen", da das Gefährdungspotenzial solcher Flugzeuge nicht nur von Fachverbänden mit dem eines Personenwagens verglichen werde.
Da das Bundesinnenministerium noch keine Verordnung zur Luftsicherheitsüberprüfung erlassen habe und der Entwurf vom September 2005 den Begriff der Zuverlässigkeit noch nicht definiere, gebe es für die verschiedenen Luftsicherheitsbehörden einen weiten Spielraum für Interpretationen, so die FDP. Das drücke sich bereits in einer unterschiedlichen Handhabung und bei den Gebühren aus. Die Regierung soll nun eine gesetzliche Regelung schaffen, nach der Privat- und Berufspiloten mit Lizenzen für ein- oder zweimotorige kolbengetriebene Flugzeuge sowie für Motorgleiter von der Zuverlässigkeitsüberprüfung befreit werden. Die Verordnung solle zudem eine klare Definition von "Zuverlässigkeit" und einen "genauen, aber niedrigeren Gebührenrahmen" für die Kosten der Überprüfung vorsehen. Auch solle die Überprüfung nicht mehr alle drei Jahre, sondern nur noch alle fünf Jahre stattfinden, um eine unnötige bürokratische Belastung von Piloten und Behörden zu vermeiden. Eine Orientierung an der EU-Verordnung würde es ermöglichen, im Fünfjahresintervall sowohl die Lizenz als auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu bearbeiten und gegebenenfalls zu erneuern, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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