Von Zwangsprostitution betroffenen Frauen einen Schutzraum
bieten
Familie/Antrag - 23.03.2006
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll
die Rechte der von Zwangsprostitution und Menschenhandel
betroffenen Frauen stärken und den Opferschutz strukturell
verbessern. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (
16/1006). Betroffenen Frauen soll danach eine
aufenthaltsrechtliche "Bedenk- und Stabilisierungsfrist" von sechs
Monaten gewährt werden. Wenn sie danach dauerhaft in
Deutschland bleiben wollen, soll die befristete
Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden können. Neben einem
kostenlosen Zugang zu medizinischer Behandlung und psychologischer
Betreuung mit entsprechend finanzierten Therapieplätzen sollen
die ehemals zur Prostitution gezwungenen Frauen während ihres
Aufenthalts in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten. Dabei
seien die Finanzierung von Sprachkursen und ausreichende
Ausbildungsmöglichkeit anzubieten. Um ihre besondere
Schutzbedürftigkeit aufgrund physischer und psychischer
Schäden als Opfern von Menschenhandelsbanden Rechnung zu
tragen, müsse auch die materielle Situation der betroffenen
Frauen durch Leistungen analog zum Sozialgesetzbuch II verbessert
werden. Gleichzeitig soll die Bundesregierung den Opferschutz
strukturell verbessern und dafür die Fachberatungsstellen
für Opfer von Menschenhandel und Prostitution finanziell
besser ausstatten. Erreicht werden müsse ein
flächendeckendes Schutz- und Betreuungsprogramm für Opfer
und Zeuginnen. Dabei seien ausreichende Beratungs- und
Unterbringungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Parallel
seien die Öffentlichkeit und insbesondere potentielle "Freier"
in einer Informationskampagne über Hintergründe und
Erscheinungsformen von Zwangsprostitution und Menschenhandel
aufzuklären. Nach Auffassung der Fraktion muss deutlich
werden, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution neben
Waffengeschäften und Drogenhandel einen großen Anteil
des organisierten Verbrechens ausmacht. Bei einer geschätzten
Zahl von jährlich einer halben Million "gehandelter" Frauen
allein in Europa - mit Deutschland als Ziel und Transitland -
könne das Menschenhandelsproblem nicht allein mit
strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden. Dabei seien die
Bedürfnisse der Opfer und ihr Schutz in den Vordergrund zu
stellen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf