Berlin: (hib/WOL) Im Zusammenhang mit
Ausschreitungen im türkischen Ort Sivas, bei dem im Jahr 1993
insgesamt 37 Menschen der alevitischen Glaubensgemeinschaft durch
religiöse Fanatiker zu Tode kamen, wurden zwei Ersuchen der
Türkei auf Auslieferung von Gesuchten durch deutsche Gerichte
für unzulässig erklärt. Dies teilt die
Bundesregierung in der Antwort (
16/994) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/784) mit. Danach ist die Regierung an die
Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes gebunden, wenn ein
Auslieferungsersuchen für unzulässig erklärt wird.
Zu den Urteilen der Gerichtsverfahren wird dargelegt, in einem Fall
habe die Auslieferung des Verfolgten nicht bewilligt werden
können, da sich aus den Auslieferungsunterlagen keine
individuell zurechenbare Tathandlung ergeben habe. In einem
weiteren Verfahren sei eine Auslieferung nicht in Betracht
gekommen, da der Verfolgte als Asylberechtigter gerichtlich
anerkannt sei. Zwei weitere Auslieferungsersuchen werden laut
Regierung derzeit auf ihre Zulässigkeit geprüft. In
Zusammenhang mit den strafrechtlichen Erkenntnissen aus dem
Sivas-Komplex seien von türkischen Behörden darüber
hinaus in sechs weiteren Fällen Fahndungsersuchen gestellt
worden, heißt es. Festnahmen seien bislang noch nicht
erfolgt. Der Bundesregierung sei aber bekannt, dass sich weitere
Personen in Deutschland aufhalten, denen eine Beteiligung an den
Ausschreitungen in Sivas vorgeworfen wird.