Berlin: (hib/MPI) Den andauernden
Schwierigkeiten mit der Arbeitslosengeld-II-Software (A2LL) bei der
Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen auf den Grund gehen. In einer Kleinen Anfrage (
16/1014) verlangt sie von der Bundesregierung
eine Erklärung dafür, weshalb die Haftungsansprüche
der BA an den Software-Anbieter T-Systems auf eine
Schadenshöhe von 5 Millionen Euro beschränkt sei. Die
Abgeordneten wollen ferner wissen, wie hoch die BA aktuell die
Schadenssumme beziffert, die im Zusammenhang mit Fehlern der
Software A2LL aufgetreten ist. Die Regierung solle zudem
erläutern, bis wann die jeweiligen Probleme behoben sein
sollen, und welche Kosten bis dahin anfallen werden. Die
Bündnisgrünen hinterfragen, ob A2LL "jemals voll
funktionsfähig sein wird". Zugleich erkundigen sie sich, wann
die im Ausschuss für Arbeit und Soziales von der
Bundesregierung angekündigte Prüfung von Alternativen zu
der Software abgeschlossen sein wird. Die Parlamentarier der
Grünen beschäftigen zudem die Kosten für die
termingerechte Umsetzung der beschlossenen Leistungskürzungen
für Arbeitslose unter 25 Jahren. Sie fragen, wie viel Personal
in diesem Fall zur Kompensation der Software-Probleme gebunden
werde und wie die damitverbundene Einschränkung der
Vermittlungs- und Beratungsarbeit zu rechtfertigen sei. Zudem geht
es um die Haltung der Bundesregierung zu der Ankündigung der
BA, dem Bund die Kosten für den personellen Mehraufwand "in
Höhe von rund 30 Millionen Euro in Rechnung zu stellen".