Berlin: (hib/WOL) Derzeit werden bundesweit 195 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund geführt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/811) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/716) zur Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten mit US-amerikanischen Sicherheitsbehörden. Die seit dem Jahr 2001 international ausgerichteten Ermittlungsverfahren umfassen dabei die gesamte Bandbreite der Straftaten von Urkundendelikten, Schleusung oder Vorbereitung von Explosionsverbrechen über die Bildung krimineller Vereinigungen, die Anwerbung für fremden Wehrdienst, die Anstiftung zu Mord oder Geiselnahme bis hin zu Straftaten durch Geldwäsche, Nötigung von Verfassungsorganen, Volksverhetzung oder durch Unterstützung terroristischer Vereinigungen.
Eine statistische Erfassung der Zusammenarbeit mit US-Stellen gebe es bei diesen Ermittlungen nicht, heißt es in der Antwort. Die Regierung verweist auf zahlreiche Kooperationen im Rahmen der Vereinten Nationen, der G 8-Staaten, der Nato und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Im Rahmen der multi- oder bi-nationalen Zusammenarbeit beteilige sich Deutschland seit Anfang des Jahres 2003 auch an der so genannten "Container-Sicherheitsinitiative". Dabei würden Warensendungen in die USA auf der Grundlage einer bilateralen Erklärung zur Zusammenarbeit mit den USA auf mögliche terroristische Relevanz überprüft. Fragen nach geheimhaltungsbedürftigen oder nachrichtendienstlichen Zusammenhängen will die Regierung nur den dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestages beantworten, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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